Quartiergeber

Sie haben ein Zimmer leer stehen, z. B. ein verwaistes Kinderzimmer nach Auszug des Kindes, dass Sie einem Pilger überlassen können? Oder eine Ferienwohnung, die Sie auch für nur eine Nacht bereitstellen würden? Sie können Pilger natürlich zur Übernachtung einladen, aber auch eine Aufwandsentschädigung von 5,00 – 15,00 € berechnen.

Bitte kontaktieren Sie uns oder Ihren örtlichen Pilgerkoordinator und informieren Sie uns über Ihr Angebot. Machen Sie dabei Angaben zur Ausstattung (z. B. separate Wohnung/Zimmer in Privatwohnung, Dusche/WC, Hund gestattet ja/nein, etc), Preis und Lage der Pilgerunterkunft. Die Unterkunft muss keinen Standards genügen, auch ganz einfache Unterkünfte sind willkommen. Beschreiben Sie bitte lediglich, was der Pilger antrifft, so dass er sich gut entscheiden kann.